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Der Verkauf von Feuerwerk an Privatpersonen ist grundsätzlich nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. Sollten Sie das Abbrennen eines Feuerwerkes außerhalb der Zeit um Silvester herum planen, z.B. für eine Hochzeit, einen Geburtstag oder ein Firmenjubiläum, bedarf es einer sog. Abbrandgenehmigung durch die örtliche Kommune. Beim Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung dürfen wir Ihnen auch unterjährig unser Feuerwerk verkaufen. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen.