Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dreamcatcher Eventagentur GmbH

I     Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A.        Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den gesamten Vertrags- und Geschäftsverkehr zwischen der Dreamcatcher Eventagentur GmbH (nachfolgend Dreamcatcher genannt) und ihren Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend Vertragspartner genannt). Anderslautende AGB des Vertragspartners werden nicht Gegenstand des Vertrages, diesen wird hiermit widersprochen, es sei denn die Einbeziehung fremder AGB wird ausdrücklich schriftlich durch Dreamcatcher anerkannt.
  2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, aber auch einzelner Vertragspunkte, berührt nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.

B.        Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt erst nach Rücksendung der Auftragsbestätigung durch Dreamcatcher an den Vertragspartner zustande.

C.        Zahlungsbedingungen

  1. Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist der vereinbarte Betrag für die von Dreamcatcher zu erbringenden Leistungen wie folgt zu zahlen: 50% als Anzahlungsrechnung bei Auftragserteilung, 50% zzgl. angefallener Personal- und Zusatzkosten als Schlussrechnung nach der Veranstaltung.
  2. Der Vertragspartner zahlt den Gesamtbruttobetrag einer Rechnung spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Zahlungsfrist), die Anzahlungsrechnung jedoch in jedem Falle spätestens einen Tag vor Beginn des Mietzeitraums.
  3. Die Rechnung gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf einem der auf der Rechnung angegebenen Konten von Dreamcatcher vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.
  4. Sofern es sich um den reinen Verkauf von Produkten handelt, erfolgt der Versand bzw. die Übergabe der Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang.
  5. Überschreitet der Vertragspartner die Zahlungsfrist nach Absatz 2, kommt er mit der Zahlung in Verzug.

 D.        Zahlungsverzug

  1. Befindet sich der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen, auch aus durchgeführten Teillieferungen und Teilleistungen in Verzug, so kann Dreamcatcher den Vertragspartner auffordern, sämtliche begonnenen und noch ausstehenden Leistungen sofort zu bezahlen.
  2. Dreamcatcher hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und kann weitere Leistungen unverzüglich einstellen.
  3. Dreamcatcher behält sich das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe dieses Anspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist Dreamcatcher im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

 E.         Erfüllungsvoraussetzungen

  1. Tritt keine anders lautende Bestimmung in Kraft, ist der Vertragspartner verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Hierzu zählen exemplarisch:
    • Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. DSR, GEMA oder Ordnungsamt)
    • Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort.
    • Sicherheit der ausführenden Personen und angemessene Verpflegung.
    • Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus
  2. Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich Dreamcatcher das Recht auf Vertragsrücktritt, Berechnung von Zusatzleistungen und Schadenersatzforderungen vor.

 F.         Kaution

  1. Dreamcatcher behält sich das Recht vor, eine Kautionsleistung des Vertragspartners in angemessener Höhe zu verlangen.
  2. Die Höhe der jeweiligen Kaution wird im Angebot ausgewiesen und ist durch den Vertragspartner vor Mietbeginn in bar zu hinterlegen.
  3. Die Kaution ist bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe der Mietartikel zurückzuerstatten.
  4. Im Falle mangelhafter oder verspäteter Rückgabe der Mietartikel behält Dreamcatcher die Kaution in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein, ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche von Dreamcatcher gegenüber dem Vertragspartner.

 G.        Vertragserfüllung durch Dritte

  1. Dreamcatcher ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.

 H.        Rücktritt des Vertragspartners

  1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf immer der Schriftform. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Dreamcatcher ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten). Diese gestaltet sich wie folgt:
    • Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 30% des Auftragswertes
    • Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Auftragswertes
    • Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Auftragsbeginn: 80% des Auftragswertes
    • Bei Rücktritt < 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100% des Auftragswertes
  2. Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten.
  3. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, dass kein oder nur geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

 I.          Haftung und Gewährleistung

  1. Dreamcatcher verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, sofern die notwendigen Erfüllungsvoraussetzungen vom Vertragspartner geschaffen wurden (Teil I - E).
  2. Dreamcatcher übernimmt keine Haftung oder Schadenersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfälle von Leistungen, die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.
  3. Dreamcatcher haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  4. Dreamcatcher hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Schäden aus Veranstaltungen übernimmt, sofern Sie nach Prüfung durch die Versicherung in den Verantwortungsbereich von Dreamcatcher fallen. Haftungsansprüche – auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
  5. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  6. Eine Haftung von Dreamcatcher entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Vertragspartners zurückzuführen ist.
  7. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.
  8. Der Vertragspartner hat das Recht auf Nachbesserung, welche er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel bei Dreamcatcher anzeigen muss. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Mangel zwingend telefonisch unter 01761/9045001 anzuzeigen. Für die Abhilfe steht Dreamcatcher eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Vertragspartner diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen.
  9. Wird ein vorher bekannter Mangel erst bei der Rückgabe der Mietartikel gemeldet, kann dieser nicht akzeptiert werden.
  10. Erbringt Dreamcatcher die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in ihrer Verantwortung liegen, kann der Vertragspartner vom Vertrag kostenfrei zurücktreten und nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – so keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

 J.         Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Dreamcatcher ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies auf einem sachlichen Grund beruht. Diese Gründe können geänderte Rechtsprechungen sein, neue Tätigkeitsbereich von Dreamcatcher, welche bisher in den AGB nicht berücksichtigt wurden oder Ergänzungen, welche sich aus der gängigen Praxis als sinnvoll und zeitgemäß erwiesen haben. Der Vertragspartner hat das Recht, Änderungen oder Ergänzungen zu widersprechen.

 K.        Vertragsänderung und Schriftform

  1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen durch Dreamcatcher und den Vertragspartner bestätigt werden.
  2. Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen grundsätzlich nicht.

 L.         Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen, aus dem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag ist der Geschäftssitz von Dreamcatcher.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Dreamcatcher.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen, Vermietungen oder Verkauf unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine andere Klausel ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

 II           Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mietgeschäft

 

 A.        Geltungsbereich der AGB – Mietgeschäft

  1. Soweit Dreamcatcher mit dem Vertragspartner einen Auftrag über ein Mietgeschäft abschließt, gelten hierfür die nachstehenden AGB.
  2. Teil I dieser AGB über den Allgemeinen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dreamcatcher behalten weiterhin Gültigkeit und werden lediglich um Teil II ergänzt.

 B.        Allgemeine Bedingungen für Mietartikel

  1. Der Vertragspartner hat pfleglich und gewissenhaft mit den Mietartikeln umzugehen und diese nur in der zu erwartenden und üblichen Weise zu verwenden.
  2. Alle Artikel werden vom Vertragspartner in einwandfreiem Zustand entgegengenommen. Sofern der Vertragspartner bei der Übergabe der angemieteten Mietartikel diese nicht für vertragsgerecht hält, muss er dies gegenüber Dreamcatcher sofort anzeigen. Reklamationen, von welchen Dreamcatcher erst nach der Nutzung Kenntnis erlangt, werden  nicht anerkannt.
  3. Sollten Beschädigungen oder Defekte auftreten, sind diese umgehend unaufgefordert anzuzeigen.
  4. Bei Mietartikeln, welche Strom, Frischwasser oder einen Abwasseranschluss benötigen, sind die im Angebot beschriebenen Voraussetzungen von Seiten des Vertragspartners direkt am geplanten Aufbauort bereitzustellen.
  5. Insbesondere bei widrigen Witterungsverhältnissen (z.B. starker Regen, Sturm, Unwetter, Schnee) ist durch den Vertragspartner wiederkehrend zu prüfen, ob der Betrieb der Mietartikel ohne Sicherheitsbedenken weiterzuführen ist.
  6. Im Falle von Sicherheitsbedenken ist der Betrieb umgehend einzustellen, der betroffene  Mietartikel abzubauen bzw. zu sichern oder andernfalls die Sicherheit wiederherzustellen.
  7. Die Kosten für alle anfallenden Verbrauchskosten trägt der Vertragspartner.
  8. Bei Verlust bzw. Beschädigung eines oder mehrerer Artikel werden dem Vertragspartner die Wiederbeschaffungskosten bzw. die Reparaturkosten sowie die Ausfallkosten des Artikels in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner sind hiervon unbenommen.
  9. Der Wiederbeschaffungskosten für Fehl- und Bruchmengen setzen sich zusammen aus den Wiederbeschaffungspreis zzgl. Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis
  10. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für alle Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Artikel an Dreamcatcher und haftet für alle Schäden aus Fehlbedienung, Transport, Diebstahl, Vandalismus oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter).
  11. Der Vertragspartner gibt alle Mietartikel in dem Zustand und in der Form zurück, wie er Sie erhalten hat.
  12. Die Benutzung aller Mietartikel erfolgt auf eigene Gefahr.

 C.        Unterscheidung Partyzelte und Festzelte

  1. Es gibt Unterschiede zwischen den von uns vermieteten Partyzelten und Festzelten, welche klar kommuniziert werden.
  2. Unsere Partyzelte bestehen aus verzinkten bzw. pulverbeschichteten Stahlrohren sowie Stahlrohrverbindern und PVC Planen.
  3. Unsere Partyzelte lassen sich auch durch den Vertragspartner auf- und abbauen.
  4. Festzelte weisen eine deutlich höhere Stabilität auf als Partyzelte. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Standsicherheit bei widrigen Witterungsbedingungen.
  5. Partyzelte sind nicht sturm- und winterfest, so dass bei Wetterumschwüngen, Böen, starkem Regen oder anderer Witterungseinflüsse eine Nutzung bzw. Weiternutzung ggf. ausgeschlossen ist. Auf Wetteränderungen ist umgehend angemessen (bis hin zum sofortigen  Abbau des Partyzeltes) zu reagieren.

 D.        Zusätzliche Mietbedingungen für Partyzelte

  1. Es handelt sich bei unseren Partyzelten nicht um Festzelte. Die vermieteten Partyzelte weisen daher eine deutlich geringere Standsicherheit auf als Festzelte (Teil II - C).
  2. Die Partyzelte werden immer mit Bodenbefestigungen (bis zu 60cm lange Erdanker) und Spanngurten ausgegeben. Die Bodenbefestigungen sind vollständig zu verbauen. Zusätzlich bieten wir in jedem Angebot auch Zeltgewichte an, welche die Standsicherheit weiter verbessern.
  3. Es ist dennoch möglich, dass die Standsicherheit bei Wind oder starkem Regen nicht mehr gegeben ist, so dass, insbesondere wenn kein Mitarbeiter von Dreamcatcher vor Ort ist, der Vertragspartner dafür verantwortlich ist, die Standsicherheit umgehend wiederherzustellen oder in anderem Falle das Partyzelt abzubauen.
  4. Für Schäden jedweder Art, die durch Missachtung dieser Auflage entstehen, haftet der Vertragspartner.

 E.         Zusätzliche Mietbedingungen für Eventmodule

  1. Der Vertragspartner sorgt für eine saubere und trockene Rückgabe der Mietartikel.
  2. Insbesondere stromführende Teile der Eventmodule (z.B. Gebläse der Hüpfburgen) sind vor Nässe zu schützen.
  3. Bei aufkommendem Wind oder Regen ist der Betrieb sofort zu unterbrechen bzw. bei aufblasbaren Eventmodulen zusätzlich die Luft aus den Modulen abzulassen.
  4. Die Aufstellfläche für Eventmodule muss ausreichend groß, eben und sauber sein. Dabei ist der Betrieb auf Schotter, rotem Sand, Kies oder Tartan grundsätzlich untersagt.
  5. Es empfiehlt sich, Eventmodule, wie z.B. Hüpfburgen  mit den mitgelieferten Befestigungen im Boden zu verankern.
  6. Eventmodule sind während der Nutzung durch den Vertragspartner bzw. eine von ihm beauftragte, volljährige und geeignete Person zu beaufsichtigen. Alternativ bietet Dreamcatcher Betreuungspersonal für die Eventmodule an.
  7. Sofern Betreuungspersonal durch Dreamcatcher gestellt wird, übernimmt dieses Personal nicht die Aufsichtspflicht für Minderjährige bzw. die Eigenverantwortung für volljährige Personen.
  8. Sobald Sicherheitsbedenken zur weiteren Nutzung der Mietartikel bestehen, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Mietartikel zu sichern bzw. abzubauen 

 F.         Zusätzliche Mietbedingungen für Porzellan, Bestecke und Glaswaren

  1. Die Mietartikel dürfen in ungereinigtem Zustand zurückgegeben werden.
  2. Vom Vertragspartner sind Speisereste vor der Rückgabe zu entfernen, so dass die Mietartikel direkt der maschinellen Reinigung zugeführt werden können.
  3. Die Rücknahme der Artikel erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können.
  4. Der Vertragspartner ist daher damit einverstanden, dass die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten von Dreamcatcher stattfindet. Der Vertragspartner ist berechtigt, auf Wunsch bei der Zählung anwesend zu sein.
  5. Darüber hinaus behält sich Dreamcatcher das Recht vor, dem Vertragspartner die Reinigung von übermäßig stark verschmutzten Mietartikeln in Rechnung zu stellen.

 G.        Zusätzliche Mietbedingungen für Selbstabholer

  1. Der Vertragspartner muss dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und er haftet für jedwede Schäden.
  2. Die Mietartikel dürfen nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Zuladung, Beschaffenheit und unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Transport geeignet ist.
  3. Den Mitarbeitern von Dreamcatcher ist es aus rechtlichen Gründen nicht gestattet, den Vertragspartner beim Be- und Entladen des Fahrzeuges zu unterstützen

H.        Ausgabe von Mietartikeln

  1. Sofern der Vertragspartner die Mietartikel am Lagerstandort von Dreamcatcher abholt, kann er dies in dem Zeitfenster machen, welches in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wurde.
  2. Sofern die Anlieferung der Mietartikel durch Dreamcatcher erfolgt, kann diese in dem Zeitfenster stattfinden, welches in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wurde.
  3. Der Vertragspartner hat bei der Anlieferung durch Dreamcatcher anwesend zu sein, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten und um den Empfang der Mietartikel sowie etwaige Arbeitszeitnachweise auf dem Lieferschein zu quittieren.
  4. Sollte der Vertragspartner nicht anwesend sein, obliegt es der Entscheidung von Dreamcatcher, inwieweit die Mietartikel vor Ort belassen werden oder ob die Mietartikel wieder mitgenommen werden, da ggf. die Gefahr des Diebstahls zu hoch erscheint. In jedem Falle gilt die vertragsgemäße Anlieferung durch Dreamcatcher als erbracht und führt zu einem Anspruch auf Zahlung durch den Vertragspartner. Gleichzeitig erkennt er die entsprechend des tatsächlichen Aufwands aufgeschriebenen Arbeitszeiten auf dem Lieferschein an.
  5. Alle vom Vertragspartner zu verantwortenden Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.

 I.          Rückgabe von Mietartikeln

  1. Der Vertragspartner gibt die Mietartikel in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie erhalten hat.
  2. Sofern der Vertragspartner die Mietartikel zum Lagerstandort von Dreamcatcher zurückbringt, kann er dies in dem Zeitfenster zu machen, welches in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wurde.
  3. Sofern die Abholung der Mietartikel durch Dreamcatcher erfolgt, hat der Vertragspartner die Artikel während des gesamten, in der Auftragsbestätigung schriftlich fixierten Zeitfensters am vereinbarten Abholort bereitzustellen und den direkten Zugang für Dreamcatcher zu gewährleisten.
  4. Der Vertragspartner hat bei der Abholung durch Dreamcatcher anwesend zu sein, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten und um etwaige Arbeitszeitnachweise auf dem Lieferschein zu quittieren.
  5. Sollte der Vertragspartner nicht anwesend sein, entbindet ihn dies nicht von der Verantwortung für die Mietartikel, bis Dreamcatcher die Mietartikel entgegengenommen hat. Gleichzeitig erkennt er die entsprechend des tatsächlichen Aufwands aufgeschriebenen Arbeitszeiten auf dem Lieferschein an.
  6. Alle vom Vertragspartner zu verantwortenden Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.

 J.         Personaldienstleistungen während der Veranstaltung

  1. Dreamcatcher bietet verschiedene Arten der Personaldienstleistung während Veranstaltungen an. Diese können u.a. sein: Betreuung von Eventmodulen, Gastroservice, Promotion, Auf- und Abbaupersonal.
  2. Das Personal von Dreamcatcher arbeitet während der Veranstaltung auf Weisung des Vertragspartners im Rahmen der gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen.
  3. Dabei richten sich die zu verrichtenden Arbeiten des Personals nach den in der Auftragsbestätigung klar definierten Einsatzbereichen. Diese können durch den Vertragspartner nur in einem vertretbaren Maße und nach Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters geändert werden.
  4. Die Arbeitszeit des Personals beträgt maximal 8 Stunden bei Tagesveranstaltungen inklusive entsprechender Pausenzeiten.
  5. Der Vertragspartner sorgt während der Einsatzzeit für eine Verpflegung im Rahmen des Üblichen.
  6. Der Auf- und Abbau wird, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung fixiert, unmittelbar vor bzw. nach der vertraglich vereinbarten Dauer der Personaldienstleistung durchgeführt.
  7. Der Vertragspartner muss in fußläufiger Reichweite ausreichend kostenfreie Parkplätze für die Firmenfahrzeuge von Dreamcatcher zur Verfügung stellen. Bei anfallenden Parkgebühren übernimmt der Vertragspartner die Kosten.
  8. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Personaldienstleistung für die Firmenfahrzeuge von Dreamcatcher zum Auf- und Abbau frei zugänglich sein.
  9. Bei Durchführung von Personaldienstleistungen mit nur einem Mitarbeiter von Dreamcatcher ist für das Be- und Entladen sowie für den Auf- und Abbau für  geeignete Hilfskräfte seitens des Vertragspartners zu sorgen.

 K.        Teamkleidung, Eigenwerbung

  1. Falls nicht anders vereinbart, tritt das Personal von Dreamcatcher sowie die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in Teamkleidung von Dreamcatcher auf.
  2. Der Vertragspartner gestattet die Verteilung von Werbemitteln, das Aufstellen von Werbebannern oder -schildern in vertretbarem Maße.

Dreamcatcher Eventagentur GmbH - Geschäftsführer Michael Paffendorf, Rösrath, 15.12.2019