Wer haftet bei Beschädigungen?
Die Verantwortung für unser Mietequipment geht grundsätzlich für die Dauer der Miete an den Mieter über. Somit haftet der Mieter für Schäden, welche während des Mietzeitraumes entstehen, sei es durch Vandalismus, Beschädigung oder Diebstahl. Wir empfehlen daher, das Mietequipment niemals unbeaufsichtigt zu lassen und vor dem Zugriff von Dritten zu schützen. Bei Mietartikeln, welche sich auf einem öffentlich zugänglichen Gelände befinden wie Schulhöfen, Schützenplätzen oder Sportplätzen, empfiehlt es sich, eine Bewachung zu beauftragen oder die Mietartikel nach der Veranstaltung bzw. über Nacht zu sichern. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung ist es zudem ratsam, eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen, welche Beschädigungen wie oben aufgeführt übernehmen sollte.